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LESEN SIE DIESE GSA SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE DIENSTE VON GAMMA NUTZEN ODER DARAUF ZUGREIFEN ODER DIE SOFTWARE VON GAMMA INSTALLIEREN ODER NUTZEN. DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE ODER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESER GSA EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER GSA NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE DIENSTE NICHT NUTZEN UND DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN/VERWENDEN.

GAMMA ABONNEMENTVERTRAG UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN GÜLTIG AB 1. SEPTEMBER 2022

Diese Abonnement- und Nutzungsvereinbarung („GSA„) wird mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens abgeschlossen zwischen GAMMA Technologies S.à r.l., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, die ihren eingetragenen Sitz und ihre Hauptniederlassung in 5, rue de Strasbourg, L-2561 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat und im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B236775 eingetragen ist („GAMMA„, „Unternehmen„, „wir„, „us„, „unser„) und Sie oder die Einrichtung, die Sie vertreten („Kunde„, „Sie„, „Ihr„).

Diese GSA enthält die Bedingungen, die für Ihren Zugang zu und Ihre Nutzung der Software und/oder der Dienste gelten.

Indem Sie auf eine Akzeptanz-Schaltfläche klicken, die auf diese GSA verweist, oder ein Kästchen ankreuzen, das die Begriffe „Mit der Registrierung eines Kontos akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder „Mit der Anmeldung bei Autodesk akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthält (entweder auf der Website des Unternehmens oder bei der Installation der Software), oder indem Sie dem Unternehmen eine gegengezeichnete Kopie dieser GSA (durch Unterschrift mit feuchter Tinte oder elektronische Unterschrift) zur Verfügung stellen, oder indem Sie auf die Software und/oder die Dienstleistungen zugreifen oder diese nutzen, erkennen Sie an, dass Sie diese GSA gelesen haben, und erklären sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser GSA gebunden zu sein.

Sie sichern dem Unternehmen hiermit zu, dass Sie über alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten verfügen, um dieses GSA rechtmäßig abzuschließen und Ihre Verpflichtungen hieraus zu erfüllen. Wenn Sie dieses GSA im Namen einer Einrichtung oder Organisation abschließen (z. B. als gesetzlicher Vertreter oder Angestellter eines Unternehmens), sichern Sie dem Unternehmen außerdem zu, dass Sie rechtlich befugt sind, diese Einrichtung zu binden.

Großgeschriebene Begriffe, die in dieser GSA verwendet werden, aber nicht anderweitig definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen im Abschnitt Definitionen (Klausel 1) dieser GSA.

  1. DEFINITIONEN
    1. „Inhalt“ bezeichnet alle Dateien, Entwürfe, Modelle, Datensätze, Bilder, Dokumente oder ähnliches Material.
    2. „Dokumentation“ bezeichnet die Support-Dokumentation, die das Unternehmen zur Verwendung mit der Software und/oder den vom Kunden abonnierten Diensten bereitstellt.
    3. „Datum des Inkrafttretens“ bedeutet das frühere Datum, an dem der Kunde (i) diese GSA akzeptiert, indem er auf eine entsprechende Akzeptanz-Schaltfläche klickt oder ein Kästchen ankreuzt, das die Begriffe „Mit der Registrierung eines Kontos akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen“ oder „Mit der Anmeldung bei Autodesk akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen“ enthält, oder (ii) dem Unternehmen eine unterzeichnete Kopie dieser GSA zukommen lässt oder (iii) auf die Software und/oder die Dienste zugreift oder diese nutzt.
    4. „Höhere Gewalt“ bedeutet alle unvorhergesehenen Umstände oder Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, einschließlich höherer Gewalt, Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Sanktionen, Embargos, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsunruhen, zivile Unruhen, Ausfall, Nichtverfügbarkeit oder Verzögerung von Lieferanten oder Lizenzgebern, Aufstände, terroristische oder andere böswillige oder kriminelle Handlungen, Krieg, Ausfall oder Unterbrechung des Internets oder von Internetverbindungen oder Infrastrukturen Dritter, Stromausfälle, Handlungen ziviler und militärischer Behörden sowie Unwetter.
    5. „Bestellformular“ bezeichnet ein Dokument (einschließlich E-Mail), das dieses GSA ergänzt und in dem das Abonnement der Software und/oder der Dienste durch den Kunden, die damit verbundenen Gebühren und andere damit zusammenhängende Einzelheiten aufgeführt sind. Um gültig zu sein, muss ein Bestellformular von der Gesellschaft akzeptiert werden. Im Falle mehrerer Bestellformulare, die von einem einzigen Kunden eingereicht werden, erhält jedes seine eigene eindeutige Kennung und bildet eine separate Vereinbarung (zusammen mit dieser GSA). Ein Bestellformular kann auch andere Bedingungen enthalten, die zwischen dem Unternehmen und dem Kunden schriftlich vereinbart werden und die speziell für diesen bestimmten Auftrag/Vertrag gelten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jedes Bestellformular von einem Vertreter unterzeichnet wird, der befugt ist, den Kunden zu verpflichten, und dass das Unternehmen sich auf diese Klausel berufen kann, um davon auszugehen, dass der Vertreter eine solche Befugnis hat.
    6. „Datenschutzrichtlinie“ bezeichnet die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens in ihrer jeweils gültigen Fassung, die auf der Website des Unternehmens abrufbar ist
      https://gamma-ar.com/privacy-policy/
      .
    7. „Dienstleistungen“ bedeutet alle webbasierten Dienstleistungen des Unternehmens sowie die Implementierungs-, Konfigurations- und/oder Schulungsdienstleistungen in Bezug auf die Software, die vom Kunden von Zeit zu Zeit abonniert werden können. Die Dienstleistungen können online (webbasiert), über ein beliebiges Kommunikationsmittel (einschließlich Videokonferenz, Telefon oder E-Mail) oder persönlich erbracht werden, wie mit dem Unternehmen von Zeit zu Zeit vereinbart.
    8. „Dienstlaufzeit“ bedeutet die Dauer eines Abonnements der Software und/oder der entsprechenden Dienste durch den Kunden (wobei eine solche Dienstlaufzeit gemäß Klausel 12.11).
    9. „Software“ bezeichnet jegliche Software oder ähnliche Materialien, die dem Kunden vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller Add-Ons, Komponenten, Merkmale, Funktionen oder Module, unabhängig davon, ob sie einzeln oder als Teil der Dienste, eines Abonnements durch den Kunden oder nicht bereitgestellt werden, und unabhängig davon, ob sie gegen Zahlung einer Gebühr oder kostenlos (während der Testphase, die vom Unternehmen gewährt werden kann) bereitgestellt werden, und in der jeweils ersetzten, ergänzten, aktualisierten oder verbesserten Form.
    10. „Besondere Bedingungen“ sind alle zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, die dieses GSA ergänzen.
    11. „Kundeninhalte“ bezeichnet alle Inhalte, die der Kunde oder ein autorisierter Benutzer an die Software und/oder die Dienste zur Verarbeitung, Speicherung oder zum Hosting überträgt, übermittelt oder hochlädt, sowie alle Berechnungsergebnisse, die der Kunde oder ein autorisierter Benutzer durch die Nutzung der Software und/oder der Dienste aus dem Vorgenannten ableitet.

2. ALLGEMEINES

    1. Der Kunde darf auf die Software und/oder die Dienste gemäß den Bestimmungen dieser GSA zugreifen und sie nutzen.
    2. Um auf die Software und/oder die Dienste zugreifen zu können, muss der Kunde entweder über (i) ein Benutzerkonto des Unternehmens, das mit einer gültigen E-Mail-Adresse verknüpft ist, die vom Unternehmen bestätigt wurde, oder (ii) ein bestehendes Benutzerkonto bei einem Dritten, das vom Unternehmen unterstützt wird (z. B. Autodesk-Benutzerkonto).
    3. Das Unternehmen stellt dem Kunden die Software und/oder die Dienste zur Verfügung, die der Kunde abonniert hat. Die Software und/oder die Dienste können aus mehreren Modulen bestehen, die einzeln oder in Form von Paketen erhältlich sein können.
    4. Das Unternehmen kann dem Kunden die Software und/oder die Dienstleistungen durch Einloggen, Herunterladen oder andere elektronische Mittel zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Software und/oder der Dienste kann das Herunterladen, die Installation oder die automatische Aktualisierung der Software erfordern.
    5. Das Unternehmen verpflichtet sich im Rahmen einer allgemeinen Mittelverpflichtung (
      Verpflichtung de moyens
      ), wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Qualität und Kontinuität der dem Kunden erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.
    6. Der Kunde ist für den gesamten Kundeninhalt verantwortlich, einschließlich der Entwicklung, des Inhalts, des Betriebs, der Wartung und der Nutzung des Kundeninhalts (einschließlich des Kundeninhalts, der mit Hilfe der Software verarbeitet wird). Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, die Dienste ordnungsgemäß zu konfigurieren und zu nutzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kundeninhalte in einer Weise zu sichern, zu schützen und zu sichern, die angemessene Sicherheit und Schutz bietet.
    7. Das Unternehmen erwirbt keine Rechte in Bezug auf Kundeninhalte. Der Kunde erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass das Unternehmen die Kundeninhalte in dem Umfang nutzt, der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
    8. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienste und/oder die Software von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit diesem GSA aktualisiert, aufgerüstet, ersetzt oder ergänzt werden können.
    9. Ergänzungen, Änderungen, Ausschlüsse oder versuchte Ausschlüsse von Bestimmungen dieses GSA sind für das Unternehmen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vorliegen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet sind.
    10. Die Bedingungen dieser GSA gelten auch für alle Software-Updates oder -Upgrades, die vom Unternehmen als Ersatz oder Ergänzung der ursprünglichen Software bereitgestellt werden, es sei denn, ein solches Update oder Upgrade wird von besonderen Bedingungen begleitet; in diesem Fall wird die GSA durch die entsprechenden besonderen Bedingungen ergänzt.
    11. Wenn dem Kunden die Dienstleistungen des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden, hat der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und einseitige Recht des Unternehmens, die Dienstleistungen und die Software in unveränderter Form zu nutzen.
    12. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an den Diensten oder der Software, insbesondere keine Marken-, Patent- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte.
    13. Alle dem Kunden von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Dokumente, insbesondere die Dokumentation, dürfen vom Kunden weder kopiert noch in irgendeiner Weise weitergegeben werden, weder kostenlos noch entgeltlich.
    14. Diese GSA kann durch ein Bestellformular und/oder besondere Bedingungen ergänzt werden. Etwaige Konflikte zwischen diesen GSA und/oder einem Bestellformular und/oder besonderen Bedingungen werden in der folgenden Rangfolge gelöst: (a) Besondere Bedingungen, (b) Bestellformular und (c) diese GSA.

3. LIZENZ

    1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses GSA gewährt das Unternehmen dem Kunden eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung zur Nutzung der Software, der Dienste und/oder der Dokumentation im Rahmen des Abonnements durch den Kunden (einschließlich der zulässigen Anzahl autorisierter Benutzer, der Art und des Niveaus des vom Kunden gewählten Dienstes) und für die Dauer der Dienstlaufzeit. Das Unternehmen überträgt dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte oder Titel an der Software, den Dienstleistungen oder der Dokumentation.
    2. Die gesamte Software, die Dokumentation und die zugehörigen Materialien werden von der Firma an den Kunden lizenziert, nicht verkauft, und die Firma behält sich ausdrücklich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich im Rahmen dieses GSA gewährt werden.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software und/oder die Dokumentation an Dritte zu lizenzieren, eine Unterlizenz zu vergeben, die Software und/oder die Dokumentation zu verleihen, zu vermieten, auszustellen, zu verleasen oder anderweitig an Dritte zu übertragen, es sei denn, ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
    4. Alle Rechte an der Software, der Dokumentation und den zugehörigen Materialien liegen bei der Gesellschaft. Eine vom Unternehmen an den Kunden gewährte Lizenz verleiht dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte an der Software, der Dokumentation oder an damit verbundenen Materialien.

4. AUTORISIERTE BENUTZER UND ADMINISTRATOREN

    1. Je nach Abonnement und in Übereinstimmung mit seinem Abonnement kann der Kunde einer oder mehreren Personen, die nach dem Ermessen des Kunden bestimmt werden (jeweils ein „autorisierter Benutzer“), spezifische Zugriffsrechte in Bezug auf die Software und/oder die vom Kunden abonnierten Dienste gewähren. Diese GSA muss von jedem autorisierten Benutzer akzeptiert werden, bevor dieser autorisierte Benutzer auf die Software und/oder die Dienste zugreift oder diese nutzt, und der Kunde sorgt für eine solche Akzeptanz.
    2. Der Kunde verpflichtet sich und sorgt dafür, dass jeder autorisierte Nutzer diese GSA akzeptiert, bevor er auf die Software und/oder die Dienste zugreift oder diese nutzt. Der Kunde holt von seinen autorisierten Nutzern alle erforderlichen Zustimmungen ein, damit die Administratoren die in dieser GSA beschriebenen Aktivitäten durchführen können.
    3. Der Kunde kann einen oder mehrere autorisierte Benutzer als „Administratoren“ definieren. Die Administratoren können den Zugang autorisierter Benutzer zur Software und/oder zu den vom Kunden abonnierten Diensten überwachen, einschränken oder beenden und können auch auf die Daten des Kunden in oder aus der Software und/oder den Diensten zugreifen, sie offenlegen, einschränken oder entfernen.
    4. Der Kunde ist zu jeder Zeit allein verantwortlich für die Verwaltung der Software und/oder der Dienste innerhalb seiner Organisation, einschließlich der Nutzung der Software und/oder der Dienste durch einen autorisierten Benutzer. Als solcher ist der Kunde insbesondere verantwortlich für:
      1. jeder, der die Software und/oder die Dienste über das Konto des Kunden erhält, darauf zugreift oder sie nutzt;
      2. die Sicherheit des Kundenkontos und aller damit verbundenen Aktivitäten;
      3. Wahrung der Vertraulichkeit aller autorisierten Benutzerkonten und der zugehörigen Passwörter;
      4. Verwaltung des Zugangs zu den Konten der autorisierten Benutzer;
      5. sicherzustellen, dass alle Informationen über den Kunden aktuell, wahrheitsgemäß und vollständig sind; und
      6. sicherzustellen, dass die Nutzung der Software und/oder der Dienste durch alle autorisierten Benutzer jederzeit mit dieser GSA übereinstimmt. Der Kunde verpflichtet sich und sorgt dafür, dass er jede unbefugte Nutzung der Software und/oder der Dienste durch seine autorisierten Nutzer verhindert und jede unbefugte Nutzung der Software und/oder der Dienste oder jeden unbefugten Zugriff darauf beendet. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, das Unternehmen unverzüglich über jede unbefugte Nutzung der Software und/oder der Dienste oder jeden unbefugten Zugriff darauf zu informieren, von dem er Kenntnis erlangt.

5. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für den unbefugten Zugriff auf das Kundenkonto oder die Software und/oder die von einem Kunden abonnierten Dienste.

5. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

    1. Soweit dies im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, stellt der Kunde dem Unternehmen in angemessenem Umfang Unterstützung und Zugang zu seinen Einrichtungen, Systemen, Materialien und Mitarbeitern zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, und ist für alle negativen Auswirkungen auf den Zeitplan der Dienstleistungen verantwortlich, soweit der Kunde dies nicht tut.
    2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen Informationen über die vom Kunden verwendete Hardware und die beabsichtigte Nutzung der Software und/oder der Dienste einholen kann.
    3. Sie dürfen unsere Websites und Webdienste in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser GSA nutzen und darauf zugreifen.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Kundeninhalte, technischen Geräte, Software oder andere Daten zu verwenden, die zu einer Beschädigung des Systems des Unternehmens führen könnten.
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens Änderungen an der Software vorzunehmen oder eine Sicherungskopie der Software anzufertigen.
    6. Der Kunde wird die Software mit der gebotenen Sorgfalt behandeln und dafür sorgen, dass seine autorisierten Benutzer dies auch tun.
    7. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste oder die Software des Unternehmens nicht missbräuchlich zu nutzen, die Dienste oder die Software nicht Dritten zur Verfügung zu stellen und sie nicht zu verkaufen oder anderweitig damit zu handeln.
    8. Der Kunde ist verpflichtet, die Software des Unternehmens sorgfältig zu behandeln und so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugriff auf die Software oder die Dienste haben, es sei denn, ein solcher Zugriff oder eine solche Offenlegung ist aufgrund eines vollstreckbaren Durchsuchungsbefehls, eines Gerichtsbeschlusses oder von Vorladungen erforderlich.
    9. Der Kunde verpflichtet sich, die Software und/oder die Dienste nur in Übereinstimmung mit dem GSA zu nutzen und die Software und/oder die Dienste nicht als Speicherplatz für die Speicherung oder Verbreitung insbesondere rechtswidriger Inhalte zu verwenden.
    10. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Nutzung der Software und/oder der Dienste mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften sowie den für den Kunden geltenden vertraglichen Verpflichtungen übereinstimmt.
    11. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Software und/oder die Dienste nicht in irgendeiner Weise zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen, was zu Schäden bei Dritten oder zu Sicherheits- oder Betriebsrisiken für das Unternehmen führt.
    12. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu exportieren oder zu reexportieren.
    13. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software nicht für Zwecke zu verwenden, die nach den geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen.
    14. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen bei der Behebung von Fehlern kostenlos zu unterstützen. Der Kunde wird das Unternehmen unverzüglich über Mängel informieren, damit diese so schnell wie möglich behoben werden können.
    15. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine nachteiligen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen des Unternehmens auftreten.
    16. Der Kunde räumt dem Unternehmen das Recht ein, den Kunden während der Laufzeit der Dienste als Kunden der Software und/oder der Dienste zu identifizieren, wobei die Verwendung des Logos des Kunden in Marketingmaterialien und auf der Website des Unternehmens der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden unterliegt (eine E-Mail genügt). Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung über ihre Beziehung herausgeben.

6. INFORMATIONEN ÜBER DEN KUNDEN UND BENACHRICHTIGUNGEN

    1. Der Kunde muss das Unternehmen unverzüglich über alle Änderungen seiner Kontaktdaten (einschließlich der physischen Adresse und der E-Mail-Adresse) oder anderer wichtiger Informationen über den Kunden informieren.
    2. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Mitteilung des Unternehmens als an die letzten verfügbaren Kontaktdaten des Kunden zugestellt.
    3. Der Kunde akzeptiert, dass das Unternehmen berechtigt ist, dem Kunden alle Informationen und Dokumente (einschließlich Rechnungen) über alle Kommunikationsmittel (einschließlich E-Mail, SMS oder andere elektronische Medien) zu übermitteln.
    4. Die Auszüge gelten als eingegangen, wenn der Kunde sie unter normalen Umständen überprüfen oder einsehen kann.
    5. Jede Mitteilung per E-Mail gilt als an dem Tag eingegangen, an dem sie gesendet wurde, wenn sie während der normalen Arbeitszeiten (8 bis 19 Uhr luxemburgischer Zeit) gesendet wurde, und am darauf folgenden Tag, wenn sie außerhalb der normalen Arbeitszeiten gesendet wurde. Die Post gilt am zweiten Arbeitstag nach ihrer Absendung als eingegangen.
    6. Alle Mitteilungen und Bekanntmachungen, die im Rahmen dieser GSA erfolgen, müssen in englischer Sprache abgefasst sein.

7. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN

    1. Der Kunde haftet gegenüber dem Unternehmen für alle direkten Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diese GSA ergeben.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen auf erstes Anfordern vollständig zu entschädigen und schadlos zu halten von (i) alle unmittelbaren Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diese GSA ergeben und (ii) alle Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen, die sich aus einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus dem GSA ergeben.

8. EINSTELLUNG VON SOFTWARE, DIENSTLEISTUNGEN ODER FUNKTIONEN

    1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Software und/oder die Dienste, das Produkt oder die Funktion und alle Spezifikationen der Software und/oder der Dienste aus technischen oder betrieblichen Gründen einzustellen. Das Unternehmen wird den Kunden mindestens zwei Monate vor einer solchen Einstellung benachrichtigen.
    2. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Käufe des Kunden nicht von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen des Unternehmens über zukünftige Funktionen oder Merkmale abhängig sind.

9. WARTUNG

    1. Der Kunde kann von der fortlaufenden Produktentwicklung profitieren und erkennt im Gegenzug an, dass für Updates und Upgrades der Software eine vorübergehende Wartungszeit erforderlich sein kann.
    2. Das Unternehmen kann die Software und/oder die Dienste von Zeit zu Zeit durch Sicherheitsfixes, Hotfixes, Patches und andere Updates (einschließlich neuer Features, neuer Funktionen und anderer Änderungen) aktualisieren, was zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Software und/oder der Dienste führt. Für alle Updates gelten dieselben Lizenz- und sonstigen Bedingungen wie für die Software, auf die sich das Update bezieht. Wenn möglich, benachrichtigt das Unternehmen die Kunden im Voraus über Aktualisierungen, die voraussichtlich eine vorübergehende Unterbrechung der Software und/oder der Dienste verursachen werden.

10. URHEBERRECHTE

    1. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.
    2. Der Wiederverkäufer hat keinen Anspruch auf den Quellcode der Software und der Kunde darf nicht (a) die Software oder die Begleitdokumentation in irgendeiner Weise zu kopieren, zu verändern oder zu vervielfältigen, (b) durch Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung oder auf andere Weise den Quellcode (oder die zugrundeliegenden Ideen, Algorithmen, Struktur oder Organisation) der Software oder eines Teils davon zu erstellen oder dies zu versuchen oder anderen dabei zu helfen oder dies zu gestatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens gestattet; (c) Warenzeichen, Logos, Urheberrechtsvermerke oder andere Eigentumsvermerke oder Markierungen in der Software zu entfernen oder zu verändern; oder (d) ein von der Software oder einem Teil davon abgeleitetes Werk zu erstellen.
    3. Alle Rechte am geistigen Eigentum, die mit der Software verbunden sind oder sich aus ihr ergeben, einschließlich Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Patente und Marken, gehören dem Unternehmen.
    4. Das Unternehmen kann neue Software oder Dienstleistungen anpassen oder erstellen, um dem Kunden bei der Lösung bestimmter Probleme zu helfen. Alle Rechte an den Anpassungen, wie z.B. alle geistigen Eigentumsrechte oder Marken, die aus den Anpassungen der Software oder Dienstleistungen resultieren, gehören dem Unternehmen.
    5. Alle Eigentums- und Urheberrechte sowie das gewerbliche Urheberrecht für die Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audios, Musik, Texte und „Applets“, die in der Software enthalten sind), die begleitenden gedruckten Materialien und alle Kopien der Software gehören dem Unternehmen. Um Zweifel auszuschließen, bleibt der Kunde Eigentümer der Kundeninhalte, die zur Nutzung der Dienste oder der Software hochgeladen werden.

11. DATENVERARBEITUNG UND DATENNUTZUNG

    1. Das Unternehmen setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Kundeninhalte, die an die Software und/oder die Dienste übermittelt werden, zu übertragen, zu speichern und zu verarbeiten, einschließlich der Konto- und Kontaktinformationen des Kunden (im Folgenden „Daten“ genannt). Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Integrität der Daten und dem Schutz vor unbefugtem oder unrechtmäßigem Zugriff und Gebrauch.
    2. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung der Kundeninhalte in der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden, sofern in den Besonderen Bedingungen (falls vorhanden) nichts anderes angegeben ist. Das Unternehmen wird nicht auf Kundeninhalte zugreifen oder diese nutzen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die Dienste aufrechtzuerhalten oder bereitzustellen, oder um die für das Unternehmen geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten.
    3. Soweit personenbezogene Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) vom Unternehmen zum Zwecke der Bereitstellung der Software und/oder der Dienste verarbeitet werden (z. B. Kundenkontoinformationen), werden diese personenbezogenen Daten vom Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Ausführlichere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.
    4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen technische Informationen über die Hardware des Kunden und deren Nutzung sammelt. Diese Informationen werden gesammelt, um die Bedingungen dieser GSA zu überprüfen, und sind so beschaffen, dass Sie nicht identifiziert werden können. Das Unternehmen kann diese Informationen zum Schutz vor Missbrauch und zur Analyse der Nutzung zur Verbesserung der Software und/oder der Dienste verwenden.
    5. Das Unternehmen kann dem Kunden Informationen über technische und kommerzielle Informationen über die Produkte und Partner des Unternehmens sowie andere Informationen zur Verfügung stellen. Die Informationen können in Form von E-Mails, Newslettern, Anrufen oder Briefen übermittelt werden.

12. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

    1. Der Kunde zahlt alle Gebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des Abonnements für die Software und/oder die vom Kunden gewählten Dienste.
    2. Sofern hierin oder in einem Bestellformular oder in den Besonderen Bedingungen nicht anders angegeben:
      1. Der Zugang zur Software und/oder den Diensten wird als Abonnement erworben;
      2. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der autorisierten Nutzer und/oder der Projekte, für die die Software und/oder die Dienste genutzt werden sollen;
      3. Alle Gebühren sind bei der Anmeldung in voller Höhe zu entrichten, es sei denn, die Laufzeit des Dienstes beträgt mehr als zwölf Monate; in diesem Fall sind die Gebühren vierteljährlich im Voraus für das jeweilige Quartal, auf das sie sich beziehen, fällig und zahlbar;
      4. Die Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar;
      5. Die gezahlten Gebühren werden nicht zurückerstattet (außer im Falle der Einstellung des Programms);
      6. Die gekauften Mengen können während der betreffenden Laufzeit des Abonnementdienstes nicht verringert werden;
      7. Der Kunde stellt dem Unternehmen gültige und aktualisierte Kreditkarteninformationen oder eine alternative Zahlungsmethode zur Verfügung, die für das Unternehmen akzeptabel ist.

3. Wenn der Kunde dem Unternehmen Kreditkarteninformationen zur Verfügung stellt, ermächtigt der Kunde das Unternehmen, diese Kreditkarte für alle im Bestellformular aufgeführten Abonnements für die entsprechende Abonnementdienstlaufzeit und alle Verlängerungsabonnementdienstlaufzeiten zu belasten. Diese Gebühren sind gemäß dieser GSA im Voraus zu entrichten.

4. Die festen Gebühren werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt.

5. Wenn im Bestellformular angegeben ist, dass die Zahlung mit einer anderen Methode als einer Kreditkarte erfolgt, stellt das Unternehmen dem Kunden im Voraus und ansonsten in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bestellformular eine Rechnung.

6. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind die in Rechnung gestellten Gebühren dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum netto fällig.

7. Rechnungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung kein schriftlicher Einspruch erhoben wird und der Kunde nicht innerhalb weiterer dreißig (30) Tage ein Gerichtsverfahren einleitet.

8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Unternehmen vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktinformationen (einschließlich seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zur Verfügung zu stellen und das Unternehmen über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren.

9. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Zahlung der Gebühren für das Abonnement der Software und/oder der Dienste anfallen (z. B. Bankgebühren im Falle einer Barüberweisung und andere damit verbundene Kosten).

10. Das Unternehmen ist berechtigt, die Preise für Abonnements der Software und/oder der Dienste einseitig anzupassen und wird den Kunden vor jeder Anpassung informieren, wobei festgelegt wird, dass keine Anpassung vor dem Ende der betreffenden Abonnementdienstlaufzeit oder, falls während der Dienstlaufzeit, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden erfolgen darf.

11. Sofern in einem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, verlängert sich die aktuelle Anzahl der Abonnements (einschließlich etwaiger Add-Ons) automatisch zu den jeweils gültigen Tarifen des Unternehmens um den Zeitraum der ablaufenden Abonnementdienstlaufzeit oder ein Jahr (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Ablauf der entsprechenden Abonnementdienstlaufzeit mit, dass sie nicht verlängert wird.

13. ÜBERFÄLLIGE GEBÜHREN

    1. Alle Zahlungen des Kunden werden auf seine ältesten Schulden angerechnet.
    2. Für verspätete Zahlungen werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. des ausstehenden Betrages ab dem Datum der Fälligkeit der Rechnung berechnet. Alle damit verbundenen notwendigen und angemessenen Kosten für die Einschaltung von Rechtsanwälten und Inkassobüros gehen zu Lasten des Kunden.
    3. Das Unternehmen kann künftige Abonnementverlängerungen und Käufe von kürzeren Zahlungsfristen als den in dieser GSA festgelegten abhängig machen.

14. AUSSETZUNG DES DIENSTES UND BESCHLEUNIGUNG

    1. Das Unternehmen kann den Zugriff des Kunden auf die Software und/oder die Dienste oder deren Nutzung ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung aussetzen, wenn das Unternehmen feststellt, dass:
      1. der Kunde gegen diese AVB verstößt, wobei als Verstoß insbesondere die nicht fristgerechte Begleichung offener Rechnungen, Datenschutzverletzungen oder Sicherheitsmängel bei der Nutzung der Software und/oder der Dienste gelten;
      2. die Nutzung durch den Kunden oder einen autorisierten Benutzer (i) ein Sicherheitsrisiko für das Unternehmen oder eine dritte Partei darstellt, oder (ii) sich negativ auf die Systeme des Unternehmens, die Software oder die Dienste auswirken könnten, oder (iii) das Unternehmen einer Haftung unterwerfen könnte oder (iv) rechtswidrig oder betrügerisch sein könnten;
      3. der Kunde einem Insolvenzverfahren oder einem anderen Verfahren unterliegt, das die Rechte der Gläubiger im Allgemeinen in dem Land seines Wohnsitzes beeinträchtigt.

2. Abweichend von der Klausel 14.1Das Unternehmen informiert den Kunden mindestens fünf (5) Werktage im Voraus, bevor es den Zugriff auf die Software und/oder die Dienste oder deren Nutzung aussetzt, falls der Kunde ausstehende Beträge an das Unternehmen nicht begleicht.

3. Ist ein Betrag, den der Kunde im Rahmen dieses GSA oder einer anderen Vereinbarung für das Abonnement der Software und/oder der Dienste schuldet, dreißig (30) oder mehr Kalendertage überfällig (oder zehn (10) oder mehr Kalendertage überfällig im Falle von Beträgen, mit denen der Kunde das Unternehmen ermächtigt hat, die Kreditkarte des Kunden zu belasten), kann das Unternehmen, ohne die sonstigen Rechte und Rechtsmittel des Unternehmens einzuschränken, die unbezahlten Gebührenverpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarungen fällig stellen, so dass alle diese Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar werden, und den Zugriff auf oder die Nutzung der Software und/oder der Dienste für den Kunden aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind.

4. Wenn das Unternehmen das Recht des Kunden, auf die Software und/oder die Dienste ganz oder teilweise zuzugreifen oder sie zu nutzen, aussetzt, bleibt der Kunde für alle Gebühren und Kosten verantwortlich, die während des Zeitraums der Aussetzung anfallen, und hat keinen Anspruch auf Gutschriften oder Rückerstattungen während des Zeitraums der Aussetzung.

15. STEUERN

    1. Die Abonnementgebühren des Unternehmens enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich z. B. Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern von einer beliebigen Gerichtsbarkeit auferlegt werden (zusammenfassend als „
      Steuern
      „).
    2. Der Kunde ist für die Zahlung aller mit seinen Abonnements verbundenen Steuern verantwortlich.
    3. Wenn das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Kunde gemäß dieser Klausel verantwortlich ist 15In diesem Fall stellt das Unternehmen dem Kunden eine Rechnung aus, und der Kunde muss diesen Betrag zahlen, es sei denn, der Kunde legt dem Unternehmen eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor.

16. ERLAUBTE NUTZUNG, NUTZUNGSGRENZEN UND -BESCHRÄNKUNGEN

    1. Während der Laufzeit des Dienstes können Sie die Software und/oder die Dienste für die Anzahl der autorisierten Benutzer und Projekte nutzen, für die Sie ein Abonnement abgeschlossen haben.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und die Software in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften und nicht für einen ungesetzlichen Zweck zu nutzen. Daher sichert der Kunde dem Unternehmen zu, dass die Kundeninhalte nicht gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstoßen.
    3. Der Kunde darf die Software nicht zusammen mit pornografischem, rassistischem, vulgärem, obszönem, diffamierendem, verleumderischem, beleidigendem, Hass förderndem, diskriminierendem oder vorurteilsbehaftetem Material aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft, Rasse, sexueller Orientierung oder Alter verwenden oder anzeigen.
    4. Es ist erlaubt, die Software oder die Dienste für die Speicherung und (Re-)Produktion von Inhalten in Übereinstimmung mit dem Zweck der Software oder der Dienste zu nutzen, vorausgesetzt, dass diese Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind oder für die Sie das Urheberrecht besitzen, oder Inhalte, zu deren Vervielfältigung Sie befugt oder gesetzlich zugelassen sind.
    5. Es ist nicht gestattet, die Dienste oder die Software über ein Netzwerk so zur Verfügung zu stellen, dass sie gleichzeitig von mehr Benutzern als der abonnierten Anzahl genutzt werden können.
    6. Die Nutzung der Software und/oder der Dienste unterliegt Nutzungsbeschränkungen, einschließlich der in den Bestellformularen angegebenen Mengen, die den Produkt-/Dienstleistungsstufen und der Anzahl der autorisierten Benutzer/Projekte im Rahmen eines bestimmten Kundenabonnements entsprechen. Sofern nicht anders angegeben:
      1. Die in einem Bestellformular angegebene Anzahl bezieht sich auf die Anzahl der autorisierten Benutzer, die speziell für die Nutzung des Abonnements des Kunden für die Software und/oder die Dienste bestimmt sind, und der Zugriff auf die Software und/oder die Dienste darf nicht von mehr als dieser Anzahl autorisierter Benutzer erfolgen;
      2. Das Passwort eines autorisierten Nutzers darf nicht mit anderen Personen geteilt werden und ist auf höchstens drei (3) Geräten gültig;
      3. eine autorisierte Benutzeridentifikation kann einer neuen Person zugewiesen werden, die eine Person ersetzt, die die Software und/oder die Dienste nicht länger nutzen muss. Wenn der Kunde oder einer seiner autorisierten Benutzer, der zur Nutzung des Kundenabonnements bestimmt ist, ein vertragliches Nutzungslimit überschreitet, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Zugang des Kunden (oder eines seiner autorisierten Benutzer) zur Software und/oder den Diensten zu beeinträchtigen, bis der Kunde seine Nutzung an das vertragliche Limit anpasst und/oder dem Kunden Überschreitungen in Rechnung zu stellen.

7. Der Kunde und jeder autorisierte Benutzer (falls zutreffend) können auf die Software auf bis zu drei Geräten gleichzeitig zugreifen und sie nutzen. Eine solche Nutzung auf mehreren Geräten ist jedoch nur zulässig, wenn die Nutzung durch dieselbe Person erfolgt. Im Falle des Wechsels eines Geräts, auf dem die Software installiert wurde, müssen Sie die Software vollständig von diesem Gerät entfernen, indem Sie die Software löschen.

8. Die Abtretung, die Vergabe von Unterlizenzen, die Vernetzung, der Verkauf oder die Verteilung von Kopien der Software und/oder der Dienste sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens strengstens untersagt. Es ist ein Verstoß gegen diese GSA, die Nutzung der Software und/oder der Dienste ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abzutreten, zu verkaufen, zu teilen, zu verleihen, zu vermieten, zu leasen, zu leihen, zu vernetzen oder zu übertragen.

17. BEENDIGUNG UND WIRKUNG DER BEENDIGUNG

    1. Diese GSA beginnt am Tag des Inkrafttretens und wird für eine feste Dauer abgeschlossen, die der Laufzeit der Dienstleistung entspricht. Im Falle einer Erneuerung des Abonnements der Software und/oder der Dienste durch den Kunden gemäß Klausel 12.11wird diese GSA automatisch um die entsprechende Laufzeit verlängert.
    2. Das Unternehmen kann den GSA vor Ablauf der zu diesem Zeitpunkt geltenden Laufzeit mit sofortiger Wirkung aus einem der in Ziffer 14.1 genannten Gründe kündigen. 14.1 durch eine entsprechende Mitteilung an den Kunden. Führt das Unternehmen eine solche außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung durch, hat der Kunde keinen Anspruch gegen das Unternehmen, und der Kunde muss alle unbezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit des Dienstes zahlen.
    3. Der Kunde kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen sein Abonnement für die Software und/oder die Dienste kündigen oder sein Konto vor dem Ende der zu diesem Zeitpunkt gültigen Dienstlaufzeit stornieren, wobei festgelegt wird, dass das Unternehmen keine Rückerstattung oder Gutschrift für Abonnementgebühren oder andere Gebühren oder Zahlungen an den Kunden vornimmt und der Kunde zusätzlich zu anderen Beträgen, die er dem Unternehmen möglicherweise schuldet, sofort alle zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlten Abonnementgebühren für die verbleibende Dienstlaufzeit bezahlen muss.
    4. Bei Beendigung dieses GSA hat der Kunde jegliche Nutzung der Software und/oder der Dienste einzustellen und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software zu vernichten. Alle Konten von autorisierten Benutzern, die Zugang zur Software und/oder den Diensten haben, werden aufgelöst.
    5. Bei Ablauf oder Kündigung dieses GSA enden alle vom Unternehmen im Rahmen dieses GSA gewährten Abonnements und Lizenzen sowie die Verpflichtung des Unternehmens zur Bereitstellung der Software und/oder der Dienste (und das Recht des Kunden auf Zugriff und Nutzung).

18. UNABHÄNGIGE VERTRAGSPARTNER

    1. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner.
    2. Zwischen den Parteien besteht kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis und keine Vertretungsbeziehung als Folge dieses GSA oder der Nutzung der Software und/oder der Dienste.
    3. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.

19. INFORMATIONEN VON DRITTEN

    1. Die in der Software verwendeten Informationen können Materialien von Dritten oder Links zu bestimmten Websites Dritter enthalten.
    2. Sie erkennen an und stimmen zu, dass das Unternehmen nicht für solche Inhalte haftet und dass es nicht die Aufgabe des Unternehmens ist, solche Inhalte zu prüfen und zu bewerten.
    3. Links zu anderen Websites werden ausschließlich zu Ihrem Nutzen bereitgestellt.
    4. Sie verpflichten sich, diese Inhalte nicht in einer Weise zu nutzen, die die Rechte einer anderen Partei verletzt oder solche Rechte in irgendeiner Weise Materialien Dritter schädigt.

20. GEHEIMHALTUNG

    1. Jede Partei sichert zu, Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei im Zusammenhang mit dieser GSA und ihrer Durchführung als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder dem Empfänger ohne Geheimhaltungsverpflichtung bereits im Voraus bekannt waren, ihm von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder überlassen wurden oder nachweislich von ihm selbständig entwickelt wurden oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung offenzulegen sind.
    2. Unterauftragnehmer, Beauftragte oder Angestellte einer Partei gelten nicht als Dritte, soweit sie einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht nach dieser Ziffer unterliegen.
    3. Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht bedeuten, dass die verletzende Partei der anderen Partei für alle Schäden haftet, die sich aus einem solchen Verstoß ergeben.

21. ENTSCHEIDUNGEN ZUR LOKALEN NUTZUNG

    1. Das Unternehmen erteilt dem Kunden keine Rechtsberatung in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes oder anderer relevanter Gesetze, Regeln oder Vorschriften in den Ländern, in denen der Kunde die Software und/oder die Dienste nutzt.
    2. Der Kunde ist jederzeit dafür verantwortlich, die Software und/oder die Dienste in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften zu nutzen. Das Unternehmen kann nicht für eine Nutzung der Software und/oder der Dienste haftbar gemacht werden, die gegen die einschlägigen Gesetze, Regeln oder Vorschriften der Länder verstößt, in denen der Kunde die Software und/oder die Dienste nutzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen von allen Ansprüchen und Kosten freizustellen, die sich aus einer solchen unbefugten Nutzung der Software und/oder der Dienste ergeben können.
    3. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass nicht alle Merkmale, Funktionen und Möglichkeiten der Software in allen Gerichtsbarkeiten verwendet werden können, und der Kunde erkennt an, dass bestimmte Merkmale, Funktionen und Möglichkeiten in bestimmten Gerichtsbarkeiten möglicherweise anders konfiguriert oder nicht verwendet werden müssen, um das geltende örtliche Recht einzuhalten, und dass in bestimmten Gerichtsbarkeiten möglicherweise Einwilligungen von Personen eingeholt werden müssen, die Daten über die Software übermitteln, was den beabsichtigten Zweck, die Speicherung, die Verteilung, den Zugriff und die Verwendung der übermittelten Daten betrifft („
      Lokale Nutzungsentscheidungen
      „).
    4. Der Kunde ist für lokale Nutzungsentscheidungen verantwortlich und das Unternehmen lehnt jede Haftung für lokale Nutzungsentscheidungen ab.

22. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

    1. DIE SOFTWARE UND/ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. MIT AUSNAHME DES GESETZLICH VERBOTENEN AUSMASSES ODER DER GESETZLICHEN RECHTE, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER AUFGEHOBEN WERDEN KÖNNEN, GIBT DAS UNTERNEHMEN (A) KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND/ODER DIE DIENSTE ODER DEN INHALT VON DRITTANBIETERN (FALLS VORHANDEN), UND (B) LEHNT ALLE GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN (I) DER MARKTGÄNGIGKEIT, (I) DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER DER UNGESTÖRTEN NUTZUNG, (II) DIE SICH AUS EINEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN, (III) DASS DIE SOFTWARE UND/ODER DIE DIENSTE ODER DIE INHALTE DRITTER (FALLS VORHANDEN) UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER FREI VON SCHÄDLICHEN BESTANDTEILEN SIND, UND (IV) DASS JEGLICHE INHALTE (EINSCHLIESSLICH DER KUNDENINHALTE) SICHER SIND ODER NICHT AUF ANDERE WEISE VERLOREN GEHEN ODER VERÄNDERT WERDEN. 
    2. DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ALLE DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEBÄUDEINFORMATIONSMODELLIERUNG (EINSCHLIESSLICH DER ERWEITERTEN REALITÄT EINER SOLCHEN MODELLIERUNG) AUF DER GRUNDLAGE DER INHALTE DES KUNDEN ERBRACHT WERDEN UND FÜR DIE DAS UNTERNEHMEN NICHT VERANTWORTLICH IST. DER KUNDE ERKENNT FERNER AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE IM RAHMEN DER NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTE BEREITGESTELLTEN AUGMENTED-REALITY-VISUALISIERUNGEN UNGENAU SEIN KÖNNEN, DASS SIE NUR ALS ERGÄNZUNG ZUR ERLEICHTERUNG DER GEBÄUDEINFORMATIONSMODELLIERUNG GEDACHT SIND UND DASS DER KUNDE SICH NIEMALS AUSSCHLIESSLICH AUF SOLCHE AUGMENTED-REALITY-VISUALISIERUNGEN VERLASSEN DARF.
    3. DIE SOFTWARE KANN KOMPONENTEN ENTHALTEN, DIE NEGATIV AUF FEHLER REAGIEREN ODER FEHLER ENTHALTEN, DIE SPÄTER ENTDECKT UND MIT DEN ÜBLICHEN PATCHES KORRIGIERT WERDEN KÖNNEN, UND SOLLTE DAHER NICHT IN UMGEBUNGEN MIT HOHEM RISIKO EINGESETZT WERDEN.
    4. DIE DIENSTE UND DIE SOFTWARE SIND NICHT FÜR DEN EINSATZ IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN KONZIPIERT UND VORGESEHEN, DIE EINE AUSFALLSICHERE (FEHLERTOLERANTE) LEISTUNG ERFORDERN, ODER FÜR ANDERE ANWENDUNGEN, BEI DENEN EIN VERSAGEN DER SOFTWARE UNMITTELBAR ZUM TOD, ZU PERSONENSCHÄDEN, ZU SCHWEREN SACHSCHÄDEN ODER ZU UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE.

23. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    1. DAS UNTERNEHMEN, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERTRETER, MITARBEITER UND AGENTEN HAFTEN GEGENÜBER DEM KUNDEN NICHT FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN FÜR GEWINNVERLUSTE, VERZÖGERTE PROJEKTE, EINNAHMEN, KUNDEN, MÖGLICHKEITEN, FIRMENWERT, NUTZUNG ODER DATEN), SELBST WENN EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. FERNER SIND WEDER DAS UNTERNEHMEN NOCH SEINE ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN, VERTRETER, MITARBEITER UND VERMITTLER FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN, RÜCKERSTATTUNGEN ODER SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE IN VERBINDUNG MIT DEM UNTERNEHMEN ENTSTEHEN: (A) IHRE UNSACHGEMÄSSE NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTE, AUCH ALS FOLGE EINER FALSCHEN KONFIGURATION DER SOFTWARE ODER IHRER INHALTE; (B) IHRE UNFÄHIGKEIT, DIE SOFTWARE UND/ODER DIE DIENSTE ZU NUTZEN, AUCH ALS FOLGE VON (I) BEENDIGUNG ODER AUSSETZUNG DIESER AGB ODER IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTE ODER IHRES ZUGRIFFS DARAUF, (II) UNSERE EINSTELLUNG DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTE GANZ ODER TEILWEISE, ODER, (III) UNVORHERGESEHENE ODER UNGEPLANTE AUSFALLZEITEN DER GESAMTEN SOFTWARE ODER EINES TEILS DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTE AUS IRGENDEINEM GRUND; (C) DIE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; (D) JEGLICHE INVESTITIONEN, AUSGABEN ODER VERPFLICHTUNGEN IHRERSEITS IN VERBINDUNG MIT DIESEM GSA ODER IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTE ODER IHREM ZUGANG ZU DIESEN; ODER (E) DEN UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF, DIE VERÄNDERUNG VON ODER DIE LÖSCHUNG, ZERSTÖRUNG, BESCHÄDIGUNG, DEN VERLUST ODER DAS VERSAGEN DER SPEICHERUNG IHRER INHALTE (EINSCHLIESSLICH KUNDENINHALTE) ODER ANDERER DATEN. IN JEDEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES UNTERNEHMENS, SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERTRETER, MITARBEITER UND AGENTEN IM RAHMEN DIESER GSA NICHT DEN BETRAG, DEN SIE DEM UNTERNEHMEN IM RAHMEN DIESER GSA FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTLEISTUNGEN, DIE ZU DEM ANSPRUCH GEFÜHRT HABEN, WÄHREND DER LETZTEN 12 MONATE VOR ENTSTEHUNG DER HAFTUNG TATSÄCHLICH BEZAHLT HABEN. DIE EINSCHRÄNKUNGEN IN DIESER KLAUSEL 23.1 GELTEN NUR IN DEM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG.
    2. KEINE PARTEI HAFTET GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR VERZÖGERUNGEN ODER VERSÄUMNISSE BEI DER ERFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN AUS DIESEM GSA, WENN DIESE VERZÖGERUNGEN ODER VERSÄUMNISSE AUF HÖHERE GEWALT ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
    3. DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE FÜR DAS ABONNEMENT DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTE ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN DIESE RISIKOVERTEILUNG ANGEMESSEN WIDERSPIEGELN UND DASS OHNE DIE IN DIESER KLAUSEL FESTGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN 23DIE BEDINGUNGEN DIESER AGB, INSBESONDERE DIE WIRTSCHAFTLICHEN BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DAS ABONNEMENT DER SOFTWARE UND/ODER DER DIENSTE, WÜRDEN SICH WESENTLICH ÄNDERN.

24. BENACHRICHTIGUNGEN AN DEN KUNDEN

    1. Das Unternehmen darf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten (einschließlich der Daten des Kundenkontos) verwenden und verarbeiten, um Mitteilungen an den Kunden zu richten, die sich auf den Zugriff auf die Software und/oder die Dienste oder deren Nutzung beziehen (z. B. Erinnerung an den Ablauf der Testphase, anstehende Updates usw.).
    2. Benachrichtigungen des Unternehmens an den Kunden können über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, einschließlich per E-Mail oder durch in die Software eingebettete Benachrichtigungen.

25. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

    1. Das Unternehmen ist berechtigt, diese GSA jederzeit einseitig zu ändern, indem es Sie davon in Kenntnis setzt (durch Senden einer Nachricht an die mit dem betreffenden Konto verbundene E-Mail-Adresse oder durch eine in die Software eingebettete Mitteilung).
    2. Wenn der Kunde der Änderung der GSA zustimmt oder die Software und/oder die Dienste nach dem mitgeteilten Datum des Inkrafttretens der Änderung dieser GSA weiter nutzt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an die geänderten GSA gebunden zu sein.
    3. Diese GSA wurde zuletzt zu dem am Anfang der GSA angegebenen Datum geändert.

26. SEVERABILITÄT

    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame, rechtswidrige oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel möglichst nahe kommt.

27. ANWENDBARES RECHT UND TRENNBARKEIT

    1. Dieses GSA wird nach luxemburgischem Recht ausgelegt und geregelt.
    2. Das Unternehmen und der Kunde erklären sich damit einverstanden, dass die ausschließliche Zuständigkeit und der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen ihnen ein Gericht mit Sitz in Luxemburg ist.

SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE AGB GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE SICH MIT DEN DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN. SIE ERKLÄREN SICH FERNER DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIES DIE VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIESSLICHE ERKLÄRUNG DER VEREINBARUNG ZWISCHEN GAMMA UND IHNEN IST, DIE JEDEN VORSCHLAG ODER JEDE FRÜHERE VEREINBARUNG, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, UND JEDE ANDERE KOMMUNIKATION ZWISCHEN GAMMA UND IHNEN IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG ERSETZT.